Anpassung der Satzung zum Anreizprogramm

Die Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE wurde geändert. Daher wurde auch eine Anpassung der Förderrichtlinie für das Anreizprogramm erforderlich. Die geänderte Satzung wurde am 14.6.2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und löst die alte Satzung ab. Sie tritt ab dem 28.6.2018 in Kraft. Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, werden nach der neuen Richtlinie behandelt.

Die neue Fördersatzung steht ab sofort zum Download bereit.