Anreizprogramm

 

Schöne und moderne Immobilien: Für das Sanieren und Modernisieren

Fördergeld bei der Stadtverwaltung Herborn beantragen

Charakteristisch für das Stadtbild Herborns sind die guterhaltenen historischen Fachwerkhäuser. Schon zum Hessentag 2016 hatte die Stadt der „Satzung über die Erhaltung, Sanierung und Erneuerung der Fassaden in der Innenstadt“ entsprechend Hauseigentümer, die durch Sanierungsarbeiten zur Verschönerung des Stadtbildes beitragen mit einem Zuschuss finanziell belohnt. 

Ziel

Gewerbeeinheiten, leer stehende Gebäude und Wohnungen bedürfen regelmäßig einer Modernisierung oder baulichen Anpassung, um für eine Nachnutzung attraktiv zu sein. Durch die finanzielle Unterstützung entsprechender Baumaßnahmen sollen Leerstände verringert und eine schnelle Nachnutzung von Gewerbeflächen gesichert werden.

Welche Gebäude werden gefördert?

Wurden früher nur Arbeiten an Häusern in der Innenstadt gefördert, erstreckt sich das deutlich größere Fördergebiet jetzt auf 28 ha und damit auf weite Teile der Kernstadt: Das Fördergebiet (siehe Bild Fördergebiet) reicht von der Kallenbachstraße und der Prof.-Sell-Straße, über die Dr. Siegfried-Straße und die Walther-Rathenau-Straße, von der Hainstraße und Nassaustraße bis zur Westerwaldstraße und unteren Hauptstraße.

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen umfassen die Modernisierung von Erdgeschoss-Geschäftsflächen wie auch den Erhalt und die Sanierung historischer Bausubstanz und Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum. Auch Arbeiten, die zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden oder Wohnungen an zukünftige Anforderungen (zum Beispiel altersgerechtes Wohnen) dienen oder die zur Schaffung von gebäudebezogenen Freiflächen beitragen, können gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Kernbereiche in Hessen“ hat die Stadtverordnetenversammlung Herborn ein weiteres Anreizprogramm für Hauseigentümer beschlossen. Die Stadt bietet nun Zuschüsse bis maximal 20.000 Euro beziehungsweise 25 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

Eigentümer, die in nächster Zeit Sanierungsarbeiten an einer Immobilie in der Kernstadt Herborn durchführen wollen, können vor Beginn der Maßnahme einen Förderantrag direkt bei der Stadtverwaltung stellen. Die geförderten Projekte sollten sich an den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) orientieren:

Der genaue Verfahrensablauf ist im Bereich Downloads erläutert.